Metall

Lehrgangsinformationen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufs-praxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, und
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen wer-den, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufs-praktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  4. Zusammenarbeit im Betrieb,
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.

Handlungsspezifische Qualifikationen

1.Handlungsbereich „Technik“:

  1. Betriebstechnik
  2. Fertigungstechnik
  3. Montagetechnik

2.Handlungsbereich „Organisation“:

  1. Betriebliches Kostenwesen,
  2. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme,
  3. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;

3.Handlungsbereich „Führung und Personal“:

  1. Personalführung,
  2. Personalentwicklung,
  3. Qualitätsmanagement.

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO, AdA)

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Ihre Vorteile mit einem Meisterkurs der DAFAM-Akademie:

✓ Erfahrene Dozenten
✓ Bis zu 75% Förderung möglich
✓ Ausstattung mit modernen Lernmitteln

✓ Kompakte Kurse mit kürzeren Laufzeiten
✓ Hohe Abschlussquoten
✓ Ausbilderschein inklusive

 

 

Sie arbeiten z.B. als Führungskraft in diesen Bereichen:

  • Maschinenbau
  • Werkzeugbau
  • Automobilindustrie
  • Schiffsbau
  • Stahlerzeugung
  • Stahl- und Eisenbau

zzgl. Kammergebühren und Lehrmittel (Literatur)

Metall Meisterkurs

Als Industriemeister in der Fachrichtung Metall sind Sie neben der Fertigung und Instandhaltung auch in der Steuerung. Metallmeister sind Koordinationstalente und überwachen zahlreiche Prozesse.

Der geprüfte Industriemeister Fachrichtung Metall (IHK) ist Vermittler und Vordenker zwischen Arbeitsprozessen der Mitarbeiter und dem Management. Der Meister ist vor allem für die Organisation von Arbeitsabläufen, der Führung von Mitarbeitern und der Durchführung von Ausbildungen zuständig. Ferner sind Sie als Industriemeister der Fachrichtung Metall unter anderem Experte für Themen wie z.B. CNC-Technik, Montage, Steuerung und Produktion.

Abschluss mit IHK Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss haben Sie das notwendige Wissen, um Mitarbeiter zu führen und Arbeitsabläufe zu steuern. Offiziell sind Sie dann Industriemeister in der Fachrichtug Metall. Darüber hinaus sind Sie in der Lage Ausbildungen fachgerecht durchzuführen.

Sprechen Sie uns einfach an.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

    In allen Fragen zur Bewerbung
    Daniela Jung
    Anmeldung