Lehrgangsinformationen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln,
2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
4. Zusammenarbeit im Betrieb,
5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Handlungsbereich Technik
1. Systemintegration
2. Technische Applikation
3. Kundenunterstützung und Service
Handlungsbereich Organisation
1. Betriebliches Kostenwesen
2. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
3. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Personal
1. Personalführung
2. Personalentwicklung
3. Qualitätsmanagement
Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO, AdA)
a) Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
b) Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
c) Ausbildung durchführen
d) Ausbildung abschließen
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✓ Ausbilderschein inklusive
Das Tätigkeitsfeld des Industriemeisters in der Mechatronik beschränkt längst nicht mehr auf die klassischen Bereiche Ausbildung, Fertigung und Instandhaltung. Zunehmend erhalten steuernde, planende und überwachende Aufgaben einen höheren Stellenwert. Daher ist er nicht mehr ausschließlich Produktionsleiter, sondern auch Koordinator im Arbeitsprozess und Coach seiner Mitarbeiter.
Mit dieser Qualifikation eignen Sie sich das für Führungspositionen erforderliche Wissen an und sind in der Lage, Mitarbeiter zu führen, Arbeitsabläufe zu organisieren sowie Ausbildungen durchzuführen.
- Produktionsorganisation
- Fertigungsmanagement
zzgl. Kammergebühren und Lehrmittel (Literatur)
Mechatronik Meisterkurs
Als Industriemeisters in der Fachrichtung Mechatronik nehmen Sie steuernde und planerische Aufgaben wahr. Neben der Fertigung und Instandhaltung führen Sie Mitarbeiter und leiten die Produktionsprozesse. Sie befähigen Mitarbeiter im Umgang mit Maschienen und in Themen der Mechatronik.
Abschluss mit IHK Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss haben Sie das notwendige Wissen, um Mitarbeiter zu führen und Arbeitsabläufe zu steuern. Offiziell sind Sie dann Industriemeister in der Fachrichtug Chemie. Darüber hinaus sind Sie in der Lage Ausbildungen fachgerecht durchzuführen.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.