Chemie

Lehrgangsinformationen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Chemie gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  4. Zusammenarbeit im Betrieb,

Handlungsspezifische Qualifikationen

  1. Chemische Produktion
  2. Organisation, Fürhung und Kommunikation
  3. Spezialisierungsgebeite

(2) Der Handlungsbereich „Chemische Produktion“ gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:

  1. Verfahrens- und Anlagentechnik
  2. Chemische Prozesse und Verfahren
  3. Prozesssleittechnik

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO, AdA)

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

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Sie arbeiten z.B. als Führungskraft in diesen Segmenten der Branche:

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  • Kosmetikindustrie
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  • Pharmazeutische Unternehmen
  • Herstellung von Kraftstoffen
  • Umwelttechnik

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Chemie Meisterkurs

Als Industriemeister in der Fachrichtung Chemie überwachen Sie chemische Abläufe. Doch auch Themen wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz, eingesetzte Flüssigkeiten zählen mit in Ihrem Aufgabenbereich. Darüber hinaus sind Sie als Industriemeister Chemie berechtigt Ausbildungen in ihrem Fachbereich durchzuführen. Ein Industriemeister der Fachrichtung Chemie ist fähig Mitarbeiter zu führen und Prozesse zu organisieren.

Abschluss mit IHK Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss haben Sie das notwendige Wissen, um Mitarbeiter zu führen und Arbeitsabläufe zu steuern. Offiziell sind Sie dann Industriemeister in der Fachrichtug Chemie. Darüber hinaus sind Sie in der Lage Ausbildungen fachgerecht durchzuführen.

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Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

    In allen Fragen zur Bewerbung
    Daniela Jung
    Anmeldung